Hausordnung
Harzträume · Sibylle Reinhardt · Benzingeröder Chaussee 72 · 38855 Wernigerode
1. Hausordnung und Brandschutz
(1) Diese Hausordnung ist Bestandteil der AGB. Sie gilt während des gesamten Aufenthalts. Gäste nehmen auf Nachbarn, Bewohner und andere Gäste Rücksicht. Von 22:00 bis 7:00 Uhr gilt Nachtruhe; vermeidbarer Lärm ist zu unterlassen. Dies gilt auch draußen.
(2) In sämtlichen Ferienwohnungen und gemeinschaftlichen Innenbereichen ist Rauchen ausdrücklich verboten. Das Verbot umfasst Tabak, Cannabis, E-Zigaretten, Verdampfer, Shishas sowie vergleichbare Rauch- oder Verdampfungsprodukte.
(3) Offenes Feuer sowie das Entzünden und Verwenden brennender oder glimmender Gegenstände sind in den Ferienwohnungen und gemeinschaftlichen Innenbereichen ausdrücklich verboten. Dies betrifft insbesondere Kerzen, Teelichter, Räucherkerzen, Räucherstäbchen und Brennpasten. Auch feuerfeste Unterlagen oder geeignete Gefäße begründen keine Ausnahme. Elektrische LED-Kerzen sind erlaubt.
(4) Feuerwerkskörper, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere pyrotechnische Gegenstände dürfen in Innenräumen weder entzündet noch verwendet werden. Im Außenbereich gelten die gesetzlichen und behördlichen Verbote sowie Sicherheitsabstände; die übrigen Verbote dieser Hausordnung bleiben bestehen.
(5) Rauchen ist draußen ausschließlich an vorgesehenen Stellen gestattet. Rauch darf nicht in die Unterkunft gelangen oder andere Personen unzumutbar beeinträchtigen. Rauchreste sind vollständig zu löschen und in vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen, niemals glimmend in Abfallbehältern oder auf dem Boden.
(6) Auch im Außenbereich sind offenes Feuer, Feuerkörbe, Feuerschalen sowie brennende Kerzen und Teelichter untersagt. Ausgenommen ist das bestimmungsgemäße Grillen an ausdrücklich freigegebenen Plätzen mit dafür vorgesehenen Grillgeräten. Ausreichende Sicherheitsabstände sind einzuhalten; betriebene Geräte dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Bei behördlichen Vorgaben oder erhöhter Brandgefahr kann das Grillen untersagt werden. Geräte sind nach Gebrauch sicher und vollständig abgekühlt zu hinterlassen.
(7) Rauchwarnmelder und andere Sicherheitseinrichtungen dürfen weder entfernt noch abgedeckt, abgeschaltet oder manipuliert werden. Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Bei Brand ist der Notruf 112 zu verständigen und der Gefahrenbereich zu verlassen, ohne sich selbst zu gefährden.
2. Folgen von Verstößen gegen Rauchverbot und Brandschutz
(1) Verstöße sind unverzüglich einzustellen. Die Vermieterin kann den Gast abmahnen und zur sofortigen Beendigung des vertragswidrigen Verhaltens auffordern.
(2) Bei erheblichen oder trotz Abmahnung wiederholten Verstößen kann die Vermieterin aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn ihr unter Berücksichtigung des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung nicht zugemutet werden kann. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie offensichtlich erfolglos wäre oder besondere Gründe eine sofortige Kündigung rechtfertigen. Dies kann bei erheblicher Gefährdung durch Feuer oder manipulierte Rauchwarnmelder vorliegen. Nach wirksamer Kündigung ist die Unterkunft unverzüglich zurückzugeben.
(3) Bei zu vertretenden Verstößen sind verursachte erforderliche und angemessene Kosten und nachweisbare Schäden zu ersetzen. Dazu können Sonderreinigung, Geruchsbeseitigung, Textil- und Polsterreinigung, Reparaturen, notwendiger Ersatz unter Berücksichtigung von Alter und Zustand, berechtigte Einsatzkosten und nachgewiesener Vermietungsausfall gehören. Die Abrechnung erfolgt nachvollziehbar und belegt; ersparte Aufwendungen und anzurechnende Vorteile werden berücksichtigt. Derselbe Schaden wird nicht mehrfach abgerechnet.
3. Weitere Regeln für den Aufenthalt
(1) Abreise und Sauberkeit: Benutztes Geschirr ist gereinigt und eingeräumt, der Kühlschrank ausgeräumt und Abfall entsorgt zu hinterlassen. Fenster und Türen sind zu schließen. Nicht für den Dauerbetrieb vorgesehene Geräte sind auszuschalten; Schlüssel und Transponder sind vereinbarungsgemäß zurückzugeben. Die übliche Endreinigung bleibt Aufgabe der Vermieterin. Abreisehinweise erläutern diese Pflichten, erweitern sie aber nicht nachträglich.
(2) Müll: Vorgesehene Behälter und Trennhinweise sind zu beachten. Altglas ist in öffentlichen Sammelbehältern oder an der vorgesehenen Sammelstelle bei den Mülltonnen zu entsorgen. Feuchttücher, Hygieneartikel, Speisereste, Fette und Öle gehören nicht in Toiletten oder Abflüsse. Sperrige Gegenstände, große Verpackungsmengen und nicht haushaltsübliche Abfälle dürfen nur nach Absprache zurückgelassen werden.
(3) Parken: Es darf ausschließlich der zugewiesene Stellplatz genutzt werden. Weitere Fahrzeuge und Anhänger bedürfen vorheriger Absprache; eine zusätzliche Gebühr ist vorab zu vereinbaren. Zufahrten, Rettungswege und andere Stellplätze bleiben frei.
(4) Außenbereiche: Nur die für Gäste vorgesehenen Sitz- und Außenbereiche gehören zur Nutzung. Private Bereiche der Bewohner und Eigentümerfamilie sind ausgeschlossen. Der private Spielplatz bei den Wohnungen „Gute Stube“ und „Speicher“ in der Horstbergwarte ist keine gebuchte Leistung. Eine Mitbenutzung durch Kinder kann nach Absprache gestattet werden und darf nur unter Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson erfolgen. Die Vermieterin übernimmt keine Beaufsichtigung. Gesetzliche Haftungs- und Verkehrssicherungspflichten bleiben unberührt.
(5) Heizen und Lüften: Die Räume sind angemessen zu heizen und regelmäßig kurz und kräftig zu lüften. Langes Kipplüften und dauerhaftes Auskühlen sind zu vermeiden. Vorhandene digitale Thermostate und Fensterkontakte reduzieren gegebenenfalls die Heizleistung bei geöffneten Fenstern. Nach dem Lüften sind die Fenster vollständig zu schließen. Beim Wäschetrocknen ist besonders auf ausreichendes Lüften und Heizen zu achten.
(6) Wäsche: In „Gute Stube“ und „Speicher“ stehen entsprechend der Objektbeschreibung Waschmaschinen und Wäscheständer zur Verfügung. Im Gebäude der Kommandantur können die gemeinschaftliche Waschmaschine und der Trockner nach vorheriger Absprache genutzt werden, da sie auch für den laufenden Betrieb benötigt werden.
(7) Zutritt: Die Privatsphäre der Gäste wird respektiert. Bei sachlich gerechtfertigtem Anlass, etwa notwendigen Reparaturen oder konkreten Anzeichen erheblicher Schäden, wird ein erforderlicher Zutritt vorher angekündigt und mit dem Gast abgestimmt. Eine eigenmächtige Kontrolle allein aufgrund eines allgemeinen Verdachts erfolgt nicht. Bei akuter Gefahr kann ein Zutritt ohne vorherige Abstimmung erforderlich sein; gesetzliche Voraussetzungen bleiben maßgeblich.
4. WLAN und Smart TV
(1) Bereitgestelltes WLAN darf während des Aufenthalts von den gebuchten Gästen rechtmäßig genutzt werden. Rechtswidrige Nutzung, insbesondere Urheberrechtsverletzungen, ist untersagt. Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
(2) Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich zugesagt wurde. Technische Störungen können auftreten. Vereinbarte Leistungsmerkmale und gesetzliche Mängelrechte bleiben erhalten. Bei konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch darf der Zugang im erforderlichen und verhältnismäßigen Umfang eingeschränkt werden.
(3) Persönliche Streamingkonten dürfen im technisch verfügbaren Umfang genutzt werden. Gäste sollen sich vor Abreise aus sämtlichen Konten abmelden und gespeicherte Zugangsdaten löschen. Kosten persönlicher Abonnements und Käufe tragen die Gäste.
Stand: 3. November 2026
