Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung

Stand: 28. September 2026

Vermieterin: Sibylle Reinhardt
Benzingeröder Chaussee 72, 38855 Wernigerode
Website: www.harztraeume.de
E-Mail: kontakt@harztraeume.de · Telefon: +49 177 9690661

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese AGB einschließlich der integrierten Hausordnung gelten für die zeitlich begrenzte Überlassung der Ferienwohnungen von Harzträume an private Gäste und Unternehmen. Die Unterkünfte befinden sich in der Westernstraße 38 a und der Benzingeröder Chaussee 72 in 38855 Wernigerode.

(2) Vertragsgegenstand sind die gebuchte Ferienwohnung, der vereinbarte Zeitraum, die angemeldete Personenzahl und die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Ausstattung und Höchstbelegung ergeben sich aus der jeweiligen Objektbeschreibung. Die reguläre Höchstbelegung beträgt je nach Wohnung zwei oder vier Gäste. Eine zusätzliche Unterbringung eines Kleinkindes ist nur im Rahmen der Objektbeschreibung und einer entsprechenden Buchungsbestätigung zulässig.

(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Diese AGB und die Hausordnung werden dem Gast vor Vertragsschluss zugänglich gemacht. Spätere Hinweise dürfen die vereinbarten Pflichten nicht einseitig erweitern.

§ 2 Buchung und Vertragsschluss

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zwischen Sibylle Reinhardt und der buchenden Person beziehungsweise dem vertretenen Unternehmen zustande. Bei wirksamer Vertretung eines Unternehmens bleibt dieses Vertragspartner und Zahlungsschuldner.

(2) Bei Direktanfragen kommt der Vertrag durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch die Buchungsbestätigung der Vermieterin zustande. Bei Websitebuchungen gilt der angezeigte Buchungsablauf. Eine bloße Eingangsbestätigung ist noch keine Vertragsannahme, sofern sie nicht ausdrücklich als Buchungsbestätigung bezeichnet ist.

(3) Bei Buchungen über Airbnb, Booking.com, Expedia oder andere Plattformen gelten ergänzend deren Bedingungen. Die dort für die konkrete Buchung vereinbarten Zahlungs- und Stornierungsbedingungen gehen abweichenden allgemeinen Regelungen dieses Dokuments vor. Der Unterkunftsvertrag besteht zwischen Gast beziehungsweise Unternehmen und Vermieterin.

(4) Die buchende Person muss volljährig sein. Buchungsdaten sind auf Richtigkeit zu prüfen; Abweichungen sollen zeitnah mitgeteilt werden. Die buchende Person informiert Mitreisende über die AGB und die Hausordnung.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Verpflichtende Preisbestandteile, insbesondere eine berechnete Endreinigung, werden vor Buchung ausgewiesen. Der Unterkunftspreis umfasst die vereinbarten Unterkunftsleistungen ohne Kurtaxe. Zusatzleistungen werden nur bei entsprechender Vereinbarung berechnet.

(2) Flexible Rate: 50 % des Unterkunftspreises sind als Anzahlung nach Vertragsschluss zu zahlen. Bei Kreditkartenzahlung erfolgt die Anzahlung unmittelbar bei Buchung, bei Überweisung innerhalb von fünf Kalendertagen. Die restlichen 50 % sind spätestens 28 Tage vor Anreise fällig. Bei Buchungen 28 Tage oder weniger vor Anreise ist der gesamte Unterkunftspreis sofort fällig.

(3) Nicht kostenfrei stornierbare Rate: Der gesamte Unterkunftspreis ist bei Vertragsschluss fällig. Bei Kreditkartenzahlung erfolgt die Zahlung unmittelbar im Buchungsvorgang. Bei Überweisung ist die Zahlung unverzüglich zu veranlassen.

(4) Es gelten die im jeweiligen Buchungsvorgang angebotenen Zahlungsarten. Bei kurzfristigen Buchungen muss die Zahlung spätestens vor Übergabe erfolgen; falls nötig ist eine angebotene Zahlungsart mit sofortiger Bestätigung zu nutzen. Die konkreten Fälligkeitstermine werden in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

(5) Bei ausbleibender Zahlung kann die Vermieterin unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach Zahlungsaufforderung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Etwaige Ersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine automatische Vertragsaufhebung allein durch Fristablauf erfolgt nicht. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt.

(6) Eine Kaution wird nicht erhoben. Die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden bleibt davon unberührt.

§ 4 Kurtaxe und Gästekarten

(1) Die Kurtaxe wird zusätzlich zum Unterkunftspreis nach den für den Aufenthalt geltenden kommunalen Bestimmungen erhoben. Bei Buchungen über die eigene Website wird sie anhand der angegebenen Daten bereits bei Buchung berechnet und gesondert ausgewiesen.

(2) Die Kurtaxe ist mit der Restzahlung, bei sofortiger vollständiger Zahlung zusammen mit dieser zu entrichten, soweit im Buchungsvorgang keine andere Abwicklung vereinbart wurde. Änderungen der abgabepflichtigen Daten oder anzuerkennende Ermäßigungen werden nach den geltenden Bestimmungen berücksichtigt. Differenzen werden möglichst mit der Restzahlung, sonst gesondert ausgeglichen.

(3) Bei Stornierung oder Nichtanreise wird bereits gezahlte Kurtaxe erstattet, soweit keine Abgabepflicht entstanden ist. Sie ist nicht Bestandteil der Berechnungsgrundlage für Stornierungskosten. Die Ausgabe von Gästekarten richtet sich nach den jeweils geltenden Bedingungen und den erforderlichen Gästedaten.

§ 5 Gästedaten und Online Check-in

(1) Der Gast übermittelt die für die Vertragsabwicklung sowie gesetzliche und kommunale Pflichten erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß. Hierfür steht der Online-Check-in zur Verfügung. Ist dieser nicht nutzbar, bietet die Vermieterin einen alternativen Übermittlungsweg an.

(2) Vorab benötigte Daten sind rechtzeitig vor Anreise mitzuteilen. Gesetzlich erst bei Ankunft erforderliche Mitwirkungshandlungen bleiben hiervon unberührt. Der Online-Check-in ersetzt gesetzlich erforderliche Identitätsprüfungen oder Unterschriften nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für digitale Gästekarten ist eine geeignete E-Mail-Adresse anzugeben; alternativ kann die Ausgabe mit der Vermieterin abgestimmt werden.

§ 6 Anreise und Abreise

(1) Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr bereit und ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr geräumt zurückzugeben. Ein früherer Check-in oder späterer Check-out bedarf einer Vereinbarung und ist von der Verfügbarkeit abhängig. Eine hierfür vereinbarte Gebühr wird vorab mitgeteilt.

(2) Die Zugangsinformationen werden rechtzeitig vor Anreise übermittelt. Erforderliche Vorabdaten sollen zuvor vollständig vorliegen; technische Probleme sind rechtzeitig mitzuteilen und über einen alternativen Ablauf zu lösen. Eine späte Anreise ist bei entsprechend vorbereitetem Self-Check-in möglich.

(3) Schlüssel, Transponder und Zugangscodes sind sorgfältig zu verwahren und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Verluste sind unverzüglich zu melden. Bei zu vertretendem Verlust sind die erforderlichen und angemessenen Ersatzkosten zu tragen. Ein Austausch von Schließkomponenten ist nur zu ersetzen, soweit tatsächlich erforderlich und durchgeführt.

(4) Bei nicht vereinbarter verspäteter Rückgabe richten sich eine Nutzungsentschädigung und der Ersatz zusätzlicher Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine automatische Verlängerung des Aufenthalts ist damit nicht verbunden. Derselbe Schaden wird nicht mehrfach berechnet.

§ 7 Nutzung und Sorgfaltspflichten

(1) Die Wohnung darf nur mit der vereinbarten Personenzahl und im Rahmen ihrer Höchstbelegung bewohnt werden. Änderungen sind vorab abzustimmen. Vereinbarte Mehrpreise und zusätzliche Kurtaxe sind zu entrichten. Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung.

(2) Feiern, Veranstaltungen, Junggesellen- oder Junggesellinnenabschiede sowie organisierte Zusammenkünfte mit zusätzlichen Personen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für kommerzielle Foto-, Film- und Videoaufnahmen. Private Aufnahmen bleiben erlaubt. Die vereinbarte Beherbergung von Geschäftsreisenden ist zulässig.

(3) Unterkunft, Inventar und Gemeinschaftsbereiche sind pfleglich zu behandeln. Mängel, Schäden und Störungen sind unverzüglich mitzuteilen. Der Gast ermöglicht eine zumutbare Abhilfe und wirkt an der Begrenzung vermeidbarer Folgeschäden mit. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

(4) Die Endreinigung umfasst die bei vertragsgemäßer Nutzung üblichen Arbeiten. Schuldhaft verursachte außergewöhnliche Verunreinigungen können zusätzliche erforderliche und angemessene Reinigungskosten auslösen. Die Abreisepflichten in der Hausordnung bleiben bestehen.

(5) Haustiere dürfen nicht mitgebracht oder untergebracht werden. Gesetzlich geschützte Zutrittsrechte mit Assistenzhunden bleiben unberührt; eine vorherige Mitteilung zur organisatorischen Abstimmung wird erbeten.

§ 8 Haftung

(1) Die Haftung der Vermieterin und des Gastes richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für persönliche Gegenstände und abgestellte Fahrzeuge besteht kein pauschaler Haftungsausschluss. Eine gesonderte Verwahrung wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung übernommen.

(2) Der Gast haftet für eigenes schuldhaftes Verhalten. Für Mitreisende oder Besucher haftet er nur, soweit deren Verhalten ihm gesetzlich zugerechnet wird oder er selbst eine Pflicht verletzt hat. Allein die Buchung begründet keine verschuldensunabhängige Haftung für sämtliche Handlungen anderer Personen.

§ 9 Stornierung und Nichtinanspruchnahme

(1) Stornierungen können gegenüber der Vermieterin erklärt werden; aus Nachweisgründen wird Textform, etwa E-Mail, empfohlen. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung. Bei Plattformbuchungen gelten die vereinbarten Plattformabläufe. Die Tagesfristen werden anhand der Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag berechnet; der Anreisetag wird nicht mitgezählt.

(2) Flexible Rate: Bis einschließlich 30 Tage vor Anreise ist eine Stornierung kostenfrei; geleistete Zahlungen werden erstattet. Bei Zugang 29 bis einschließlich 14 Tage vor Anreise betragen die pauschalierten Stornierungskosten 50 %, bei Zugang 13 Tage oder weniger vor Anreise sowie bei Nichtanreise 90 % des vereinbarten Unterkunftspreises ohne Kurtaxe.

(3) Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und anrechenbare Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden berücksichtigt, soweit sie nicht bereits in der Pauschale enthalten sind. Eine doppelte Entschädigung findet nicht statt. Die Vermieterin bemüht sich im zumutbaren Umfang um eine anderweitige Vermietung.

(4) Nicht kostenfrei stornierbare Rate: Für diese ausdrücklich gekennzeichnete, gegenüber der flexiblen Rate günstigere Rate besteht von Vertragsschluss an kein vertragliches Recht zur kostenfreien Stornierung. Bei Stornierung oder Nichtanreise bleibt der Unterkunftspreis grundsätzlich geschuldet; bereits gezahlte Beträge werden grundsätzlich nicht erstattet. Ersparte Aufwendungen und gesetzlich anzurechnende Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung werden jedoch abgezogen beziehungsweise erstattet. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige Rechte bleiben unberührt.

(5) Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise aus persönlichen Gründen besteht kein automatischer Anspruch auf anteilige Erstattung. Ersparte Aufwendungen und Vorteile einer anderweitigen Vermietung werden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. Gesetzliche Ansprüche wegen Mängeln oder nicht erbrachter Leistungen bleiben unberührt.

(6) Für Beherbergungsleistungen zu anderen als Wohnzwecken mit einem bestimmten Termin oder Zeitraum besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB. Die vereinbarten Stornierungsrechte bleiben bestehen. Eine Reiserücktritts- und gegebenenfalls Reiseabbruchversicherung wird empfohlen. Ein Versicherungsvertrag wird ausschließlich mit dem jeweiligen Versicherer geschlossen.

§ 10 Vertragsbeendigung durch die Vermieterin

(1) Kann die Unterkunft nicht vertragsgemäß bereitgestellt werden, informiert die Vermieterin den Gast unverzüglich. Die Rechtsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Zahlungen für nicht geschuldete beziehungsweise nicht erbrachte Leistungen werden nach diesen Vorschriften erstattet; weitere gesetzliche Ansprüche bleiben erhalten.

(2) Eine außerordentliche fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus. Dieser kann insbesondere bei erheblicher vertragswidriger Nutzung, erheblicher Gefährdung der Unterkunft oder nachhaltiger Störung des Hausfriedens vorliegen. Eine erforderliche Abmahnung oder angemessene Abhilfefrist ist grundsätzlich einzuhalten. Für Verstöße gegen Rauch- und Brandschutzvorgaben gilt ergänzend § 12.

(3) Die finanziellen Folgen einer wirksamen Kündigung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine automatische vollständige Einbehaltung des Preises für alle verbleibenden Nächte wird nicht vereinbart.

§ 11 Hausordnung und Brandschutz

(1) Die Hausordnung in §§ 11 bis 14 ist Bestandteil dieser AGB. Sie gilt während des gesamten Aufenthalts. Gäste nehmen auf Nachbarn, Bewohner und andere Gäste Rücksicht. Von 22:00 bis 7:00 Uhr gilt Nachtruhe; vermeidbarer Lärm ist zu unterlassen. Dies gilt auch draußen.

(2) In sämtlichen Ferienwohnungen und gemeinschaftlichen Innenbereichen ist Rauchen ausdrücklich verboten. Das Verbot umfasst Tabak, Cannabis, E-Zigaretten, Verdampfer, Shishas sowie vergleichbare Rauch- oder Verdampfungsprodukte.

(3) Offenes Feuer sowie das Entzünden und Verwenden brennender oder glimmender Gegenstände sind in den Ferienwohnungen und gemeinschaftlichen Innenbereichen ausdrücklich verboten. Dies betrifft insbesondere Kerzen, Teelichter, Räucherkerzen, Räucherstäbchen und Brennpasten. Auch feuerfeste Unterlagen oder geeignete Gefäße begründen keine Ausnahme. Elektrische LED-Kerzen sind erlaubt.

(4) Feuerwerkskörper, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere pyrotechnische Gegenstände dürfen in Innenräumen weder entzündet noch verwendet werden. Im Außenbereich gelten die gesetzlichen und behördlichen Verbote sowie Sicherheitsabstände; die übrigen Verbote dieser Hausordnung bleiben bestehen.

(5) Rauchen ist draußen ausschließlich an vorgesehenen Stellen gestattet. Rauch darf nicht in die Unterkunft gelangen oder andere Personen unzumutbar beeinträchtigen. Rauchreste sind vollständig zu löschen und in vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen, niemals glimmend in Abfallbehältern oder auf dem Boden.

(6) Auch im Außenbereich sind offenes Feuer, Feuerkörbe, Feuerschalen sowie brennende Kerzen und Teelichter untersagt. Ausgenommen ist das bestimmungsgemäße Grillen an ausdrücklich freigegebenen Plätzen mit dafür vorgesehenen Grillgeräten. Ausreichende Sicherheitsabstände sind einzuhalten; betriebene Geräte dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Bei behördlichen Vorgaben oder erhöhter Brandgefahr kann das Grillen untersagt werden. Geräte sind nach Gebrauch sicher und vollständig abgekühlt zu hinterlassen.

(7) Rauchwarnmelder und andere Sicherheitseinrichtungen dürfen weder entfernt noch abgedeckt, abgeschaltet oder manipuliert werden. Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Bei Brand ist der Notruf 112 zu verständigen und der Gefahrenbereich zu verlassen, ohne sich selbst zu gefährden.

§ 12 Folgen von Verstößen gegen Rauchverbot und Brandschutz

(1) Verstöße sind unverzüglich einzustellen. Die Vermieterin kann den Gast abmahnen und zur sofortigen Beendigung des vertragswidrigen Verhaltens auffordern.

(2) Bei erheblichen oder trotz Abmahnung wiederholten Verstößen kann die Vermieterin aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn ihr unter Berücksichtigung des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung nicht zugemutet werden kann. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie offensichtlich erfolglos wäre oder besondere Gründe eine sofortige Kündigung rechtfertigen. Dies kann bei erheblicher Gefährdung durch Feuer oder manipulierte Rauchwarnmelder vorliegen. Nach wirksamer Kündigung ist die Unterkunft unverzüglich zurückzugeben.

(3) Bei zu vertretenden Verstößen sind verursachte erforderliche und angemessene Kosten und nachweisbare Schäden zu ersetzen. Dazu können Sonderreinigung, Geruchsbeseitigung, Textil- und Polsterreinigung, Reparaturen, notwendiger Ersatz unter Berücksichtigung von Alter und Zustand, berechtigte Einsatzkosten und nachgewiesener Vermietungsausfall gehören. Die Abrechnung erfolgt nachvollziehbar und belegt; ersparte Aufwendungen und anzurechnende Vorteile werden berücksichtigt. Derselbe Schaden wird nicht mehrfach abgerechnet.

§ 13 Weitere Regeln für den Aufenthalt

(1) Abreise und Sauberkeit: Benutztes Geschirr ist gereinigt und eingeräumt, der Kühlschrank ausgeräumt und Abfall entsorgt zu hinterlassen. Fenster und Türen sind zu schließen. Nicht für den Dauerbetrieb vorgesehene Geräte sind auszuschalten; Schlüssel und Transponder sind vereinbarungsgemäß zurückzugeben. Die übliche Endreinigung bleibt Aufgabe der Vermieterin. Abreisehinweise erläutern diese Pflichten, erweitern sie aber nicht nachträglich.

(2) Müll: Vorgesehene Behälter und Trennhinweise sind zu beachten. Altglas ist in öffentlichen Sammelbehältern oder an der vorgesehenen Sammelstelle bei den Mülltonnen zu entsorgen. Feuchttücher, Hygieneartikel, Speisereste, Fette und Öle gehören nicht in Toiletten oder Abflüsse. Sperrige Gegenstände, große Verpackungsmengen und nicht haushaltsübliche Abfälle dürfen nur nach Absprache zurückgelassen werden.

(3) Parken: Es darf ausschließlich der zugewiesene Stellplatz genutzt werden. Weitere Fahrzeuge und Anhänger bedürfen vorheriger Absprache; eine zusätzliche Gebühr ist vorab zu vereinbaren. Zufahrten, Rettungswege und andere Stellplätze bleiben frei.

(4) Außenbereiche: Nur die für Gäste vorgesehenen Sitz- und Außenbereiche gehören zur Nutzung. Private Bereiche der Bewohner und Eigentümerfamilie sind ausgeschlossen. Der private Spielplatz bei den Wohnungen „Gute Stube“ und „Speicher“ in der Horstbergwarte ist keine gebuchte Leistung. Eine Mitbenutzung durch Kinder kann nach Absprache gestattet werden und darf nur unter Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson erfolgen. Die Vermieterin übernimmt keine Beaufsichtigung. Gesetzliche Haftungs- und Verkehrssicherungspflichten bleiben unberührt.

(5) Heizen und Lüften: Die Räume sind angemessen zu heizen und regelmäßig kurz und kräftig zu lüften. Langes Kipplüften und dauerhaftes Auskühlen sind zu vermeiden. Vorhandene digitale Thermostate und Fensterkontakte reduzieren gegebenenfalls die Heizleistung bei geöffneten Fenstern. Nach dem Lüften sind die Fenster vollständig zu schließen. Beim Wäschetrocknen ist besonders auf ausreichendes Lüften und Heizen zu achten.

(6) Wäsche: In „Gute Stube“ und „Speicher“ stehen entsprechend der Objektbeschreibung Waschmaschinen und Wäscheständer zur Verfügung. Im Gebäude der Kommandantur können die gemeinschaftliche Waschmaschine und der Trockner nach vorheriger Absprache genutzt werden, da sie auch für den laufenden Betrieb benötigt werden.

(7) Zutritt: Die Privatsphäre der Gäste wird respektiert. Bei sachlich gerechtfertigtem Anlass, etwa notwendigen Reparaturen oder konkreten Anzeichen erheblicher Schäden, wird ein erforderlicher Zutritt vorher angekündigt und mit dem Gast abgestimmt. Eine eigenmächtige Kontrolle allein aufgrund eines allgemeinen Verdachts erfolgt nicht. Bei akuter Gefahr kann ein Zutritt ohne vorherige Abstimmung erforderlich sein; gesetzliche Voraussetzungen bleiben maßgeblich.

§ 14 WLAN und Smart TV

(1) Bereitgestelltes WLAN darf während des Aufenthalts von den gebuchten Gästen rechtmäßig genutzt werden. Rechtswidrige Nutzung, insbesondere Urheberrechtsverletzungen, ist untersagt. Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

(2) Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich zugesagt wurde. Technische Störungen können auftreten. Vereinbarte Leistungsmerkmale und gesetzliche Mängelrechte bleiben erhalten. Bei konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch darf der Zugang im erforderlichen und verhältnismäßigen Umfang eingeschränkt werden.

(3) Persönliche Streamingkonten dürfen im technisch verfügbaren Umfang genutzt werden. Gäste sollen sich vor Abreise aus sämtlichen Konten abmelden und gespeicherte Zugangsdaten löschen. Kosten persönlicher Abonnements und Käufe tragen die Gäste.

§ 15 Datenschutz

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechte enthält die separate Datenschutzerklärung von Harzträume. Sie ist auf www.harztraeume.de/datenschutzerklaerung/ abrufbar und wird auf Anfrage bereitgestellt.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Soweit zwingendes internationales Recht Verbrauchern zusätzlichen Schutz gewährt, bleibt dieser erhalten. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

(2) Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wernigerode wird nur insoweit als Gerichtsstand vereinbart, als eine solche Vereinbarung für beide Vertragsparteien gesetzlich zulässig ist. Gegenüber Verbrauchern wird kein zusätzlicher ausschließlicher Gerichtsstand begründet.

(3) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen wirksam. Vereinbarungen sollen aus Beweisgründen in Textform dokumentiert werden; wirksame individuelle Abreden bleiben auch ohne diese Dokumentation verbindlich.